Leistungen und Kosten
Welche Leistungen werden von den Kassen übernommen?
Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
Bitte berichten Sie uns 24 Std. vorher, wenn Sie die Verabredung nicht einhalten können. Sie sparen sich damit deren Berechnung.
Leistungen vor der Geburt
Leistungen nach der Geburt
Pikettgeld
Eine Hebamme leistet sowohl rund um den errechneten Geburtstermin (37. bis 42. Schwangerschaftswoche) als auch während der Phase der Wochenbettbetreuung Pikettdienst. D. h., dass die Hebamme nach Einwilligung in die Betreuungsübernahme ihr Arbeits- und Privatleben so organisieren muss, dass ein Betreuungsbeginn jederzeit möglich ist. Auch muss sie alle Termine für geplante Hausbesuche immer wieder nach Dringlichkeit ordnen oder zusätzliche anbieten können. Die Pikettgeldentschädigung entlöhnt die Erreichbarkeit auch ausserhalb der Wochenbettbesuche per Telefon sowie Aktenstudium und Korrespondenz.
Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst während der Wochenbettzeit ist keine Pflichtleistung der Krankenkasse in der Grund-/ Zusatzversicherung. In der Schweiz gibt es Kantone oder einzelne Gemeinden, die diese Leistung übernehmen. In vielen Kantonen muss diese aber leider von der Mutter / dem Paar privat finanziert werden. Allfällige Kostenübernahme via Zusatzversicherung der Krankenkasse klären Sie bitte bei der zuständigen Stelle ab.
Leistungen Gesundheitspraxis
Für diverse Methoden sind wir über die Zusatzversicherung Krankenkassenanerkannt.