Leistungen, Kosten und Krankenkassenzahlungen der Hebammenbetreuung

Leistungsübernahme Krankenkasse Hebammenpraxis SELAWI Langanu

Welche Leistungen werden von den Kassen übernommen?

Die Leistungen der Hebammen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.

Leistungen vor der Geburt

  • 7 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft bei einer Hebamme oder einer Gynäkologin / einem Gynäkologen, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche in einer Arztpraxis stattfinden sollte. Zusätzlich werden zwei Ultraschalluntersuchungen sowie der Ersttrimestertest gezahlt. 

  • Weitere Kontrollen bei Risikoschwangerschaften in Zusammenarbeit mit deiner Gynäkologin / deinem Gynäkologen

  • Beitrag von Fr. 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen nach der Geburt

  • Bei Erstgebärenden, nach einem Kaiserschnitt, nach einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt 16 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt

  • In allen übrigen Situationen 10 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt

  • Die Betreuung kann aus medizinischen Gründen mit einer ärztlichen Verordnung erweitert werden

  • Nachkontrolle nach der Geburt

  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

Pikettgeld

Hebammen leisten Pikettdienst. Das bedeutet: Nach deiner Anmeldung organisiert die Hebamme ihr Berufs- und Privatleben so, dass sie jederzeit für den Geburts- oder Betreuungsstart erreichbar ist. Sie muss Hausbesuche flexibel planen, Prioritäten neu setzen und bei Bedarf zusätzliche Termine anbieten. Das Pikettgeld entschädigt diese ständige Erreichbarkeit, die telefonische Beratung sowie Aktenarbeit ausserhalb der regulären Besuche.

Die Bereitschaftsentschädigung im Wochenbett ist keine Pflichtleistung der Grund- oder Zusatzversicherung. Einige Kantone oder Gemeinden übernehmen sie, in vielen Fällen muss sie jedoch privat bezahlt werden. Bitte kläre eine mögliche Kostenübernahme durch deine Zusatzversicherung direkt bei deiner Krankenkasse ab.

  • Pikettentschädigung für die Beleggeburt
    Fr. 450.- für den 24 h Bereitschaftsdienst ab 37 +0 Schwangerschaftswoche bis zur Geburt

  • Pikettentschädigung für die Wochenbettbetreuung
    Fr. 150.- für den Bereitschaftsdienst ab Geburt bis 56 Tage danach. 

Rechnungsstellung

  • Die Pikettentschädigungen bezahlst du beim Erstgespräch in bar oder per TWINT. Du erhältst einen Rückforderungsbeleg für deine Krankenkasse. 

  • Für Geburtsvorbereitungskurse erhältst du eine Rechnung mit Rückforderungsbeleg für deine Krankenkasse.

  • Alle anderen Leistungen werden direkt mit deiner Krankenkasse abgerechnet

 

Bitte informiere uns mindestens 24 Std. vorher, wenn du einen Termin nicht einhalten kannst. Du sparst dir damit dessen Berechnung.