Leistungen, Kosten und Krankenkassenzahlungen der Hebammenbetreuung
Welche Leistungen werden von den Kassen übernommen?
Die Leistungen der Hebammen bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.
Leistungen vor der Geburt
Leistungen nach der Geburt
Pikettgeld
Hebammen leisten Pikettdienst. Das bedeutet: Nach deiner Anmeldung organisiert die Hebamme ihr Berufs- und Privatleben so, dass sie jederzeit für den Geburts- oder Betreuungsstart erreichbar ist. Sie muss Hausbesuche flexibel planen, Prioritäten neu setzen und bei Bedarf zusätzliche Termine anbieten. Das Pikettgeld entschädigt diese ständige Erreichbarkeit, die telefonische Beratung sowie Aktenarbeit ausserhalb der regulären Besuche.
Die Bereitschaftsentschädigung im Wochenbett ist keine Pflichtleistung der Grund- oder Zusatzversicherung. Einige Kantone oder Gemeinden übernehmen sie, in vielen Fällen muss sie jedoch privat bezahlt werden. Bitte kläre eine mögliche Kostenübernahme durch deine Zusatzversicherung direkt bei deiner Krankenkasse ab.
Rechnungsstellung
Bitte informiere uns mindestens 24 Std. vorher, wenn du einen Termin nicht einhalten kannst. Du sparst dir damit dessen Berechnung.