Leistungsübernahme der Krankenkasse

Welche Leistungen werden von den Kassen übernommen?

Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.

Bitte berichten Sie uns 24 Std. vorher, wenn Sie die Verabredung nicht einhalten können. Sie sparen sich damit deren Berechnung.

Leistungen vor der Geburt

  • 6 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft, wobei eine zusätzliche Kontrolle  vor der 16. Schwangerschaftwoche beim Arzt stattfinden soll

  • Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit den Gynäkologen/Innen 

  • Beitrag von Fr. 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen nach der Geburt

  • Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt 16 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt

  • In allen übrigen Situationen 10 Hausbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt

  • Bei Problemen kann die Betreuung mit einer ärztlichen Verordnung erweitert werden

  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

  • Nachkontrolle nach der Geburt

Leistungen Gesundheitspraxis

Für diverse Methoden sind wir über die Zusatzversicherung Krankenkassenanerkannt.